Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Bürgerverein Wipperfeld 1980 e.V.

Gengesfeld 10

51688 Wipperfürth

Vertreten durch

1. Vorsitzender: Christian Böhlefeld

Kontakt

E-Mail (Christian Böhlefeld): info@buergerverein-wipperfeld.de
oder via Kontaktformular

Registereintrag

Registergericht: Amtsgericht Wipperfürth 

Vereins-Registernummer: 328

Spendenkonten

Kreissparkasse Köln
BIC: COKKS DE 33

IBAN: DE46 37050299 0300000409

 

Volksbank Berg eG

BIC: GENODED1RKO

IBAN: DE40 37069125 5400435016

Haftungsausschluss

Links

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Inhalte

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Urheberrecht und Urheberschutz

Alle auf dieser Internetpräsenz veröffentlichen Grafiken, Bilder, Texte, Inhalte oder sonstige Medien obliegen dem Bürgerverein Wipperfeld 1980 e.V. Ausnahmen werden explizit durch Quell- und Datumsangaben gekennzeichnet. Es dürfen Kopien zu rein privaten Zwecken angefertigt werden. Eine Veränderung und Veröffentlichung für nicht private Zwecke unserer Medien ist nicht gestattet. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu schriftlich über eine unserer aufgeführten Kontaktinformationen, falls Sie diese kommerziell verwenden möchten. Gerne dürfen Sie unsere Inhalte auf Ihrer Internetpräsenz verlinken (privat und geschäftlich).

Grafiken und Bilder

Die meisten Grafiken unterliegen dem Urheberrecht des Bürgerverein Wipperfeld 1980 e. V.. Fremde Grafiken sind explizit durch Quellangaben gekennzeichnet bzw. die erforderlichen Lizenzbestimmungen werden stets beachtet. Das Urheberrecht dieser Grafiken und Bilder obliegt den jeweiligen Autoren oder Lizenzgebern.

Datenschutz

Datenschutzerklärung des Bürgervereins Wipperfeld 1980 e. V.

 

§ 1

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Vorname, Wohnadresse und Bankverbindung des Beitretenden auf. Von Mitgliedern, die eine Funktion innerhalb des Vereines ausfüllen (z. B. Vorstands­mitglied oder Kassenprüfer), werden zusätzlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufgenommen. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen der Vorstandschaft gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige In­formationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grund­sätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbei­tung oder Nutzung entgegensteht.

 

§ 2

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Veran­staltungen am schwarzen Brett des Vereins und/oder auf den vereinseigenen Internetseiten bekannt. Da­bei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jeder­zeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett und/oder den vereinseigenen Internetseiten.

 

§ 3

Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, wel­che die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.

 

§ 4

Der Verein informiert die örtliche Presse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden über­dies auf den Internetseiten des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

 

§ 5

Bei Austritt werden die unter § 1 genannten Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden ge­mäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Aus­tritts durch den Vorstand aufbewahrt.